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Neue Ergebnisse aus der Diabetes-Surveillance

Diabetes mellitus ist durch chronisch erhöhte Blutzuckerspiegel gekennzeichnet, die zu Begleit- und Folgeerkrankungen führen können. Hierzu gehört z. B. das diabetische Fußsyndrom, das eine Amputation der unteren Extremitäten zur Folge haben kann. Diabetesbedingte Komplikationen können eine Behandlung im Krankenhaus notwendig machen. Weiterhin kann Diabetes die berufliche Leistungsfähigkeit reduzieren oder das Ausüben der beruflichen Tätigkeit sogar verhindern. Für die Indikatoren Diabetesbedingte Amputationen, Ambulant-sensitive Krankenhausfälle und Erwerbsminderungsrente konnte die zeitliche Entwicklung nun bis zum Jahr 2022 fortgeschrieben werden.

Diabetes mellitus kann zu Durchblutungsstörungen und Nervenschädigungen an den Extremitäten führen. Tritt beispielsweise ein diabetisches Fußsyndrom auf, kann eine nicht rechtzeitige oder unzureichende Versorgung eine Amputation an den unteren Extremitäten zur Folge haben. Diabetesbedingte Amputationen zeigten einen kontinuierlichen Rückgang zwischen 2015 und 2019, welcher sich während der darauffolgenden Jahre der COVID-19-Pandemie von 2020 bis 2022 jedoch nicht fortgesetzt hat.

Die mit Diabetes einhergehenden Komplikationen können eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich machen. Da bei angemessener ambulanter Behandlung diabetesbedingte Komplikationen größtenteils vermeidbar sind, sind Hospitalisierungen mit einer Hauptdiagnose Diabetes ein Indikator für die ambulante Versorgungsqualität dieser Erkrankung. Im Zeitverlauf haben ambulant-sensitive Krankenhausfälle aufgrund von Diabetes zwischen 2015 und 2019 leicht abgenommen. In 2020 war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen, der im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stand und möglicherweise auf eine allgemein geringere Inanspruchnahme stationärer Versorgung zurückzuführen ist. In den beiden Folgejahren 2021 und 2022 stagnierten die ambulant-sensitiven Krankenhausfälle.

Diabetes kann die Leistungsfähigkeit deutlich einschränken und das Ausüben der beruflichen Tätigkeit erschweren oder sogar verhindern. Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente gilt als Ausdruck einer verminderten beruflichen Leistungsfähigkeit. Der zeitliche Verlauf spricht dafür, dass der Bezug einer Erwerbsminderungsrente mit Erst- oder Zweitdiagnose Diabetes mit Ausnahme des ersten COVID-19-Pandemiejahres 2020 im Zeitraum zwischen 2013 und 2022 rückläufig war.