GSB 7.1 Standardlösung

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 23.9.2020) gilt für die aktuell auf www.diabsurv.rki.de erreichbare Website der Diabetes-Surveillance am Robert Koch-Institut.

Das Projektteam der Diabetes-Surveillance am Robert Koch-Institut arbeitet daran, seine Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise nicht mit dem BGG und der BITV 2.0 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind wegen Unvereinbarkeit mit dem BGG und der BITV 2.0 nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien: PDF-Dateien sind nur teilweise barrierefrei. So weit möglich werden Zusammenfassungen oder wesentliche Inhalte dieser Publikationen auch im HTML-Format veröffentlicht. Der Bericht „Diabetes in Deutschland - Bericht der Nationalen Diabetes-Surveillance 2019“ und die Artikel aus dem Journal of Health Monitoring sind weitestgehend barrierefrei.
  • Die interaktive Visualisierung der Ergebnisse ist nur teilweise barrierefrei und daher werden die wichtigsten Ergebnisse zusammenfassend als Text beschrieben. Zusätzlich werden die Daten auch im Tabellenformat bereitgestellt.
  • Der Erklärfilm der Diabetes-Surveillance enthält derzeit keine Untertitel. Diese sollen schnellstmöglich ergänzt werden.

Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.diabsurv.rki.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns über das folgende Kontaktformular melden.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG.

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Es ist das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de