GSB 7.1 Standardlösung

Diabetisches Fußsyndrom

Das diabetische Fußsyndrom kann Folge eines Diabetes sein. Risikofaktoren für die Entstehung sind das Vorliegen einer Polyneuropathie, einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit oder einer Kombination aus beiden. In Folge kann es zu unbemerkten Verletzungen oder Wunden am Fuß kommen, welche charakteristisch für das diabetische Fußsyndrom sind (BÄK et al. 2006). Im Falle von therapeutisch nicht beherrschbaren Infektionen kann eine Amputation erforderlich sein.

Kernaussagen

  • Bei 6,2 % der Personen mit Diabetes wurde ein diabetisches Fußsyndrom dokumentiert.
  • Die seit 2011 bestehende Dokumentationspflicht des diabetischen Fußsyndroms bei der Verordnung von podologischen Leistungen bewirkt wahrscheinlich eine Zunahme der dokumentierten Prävalenz.

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Ergebnis

Der Anteil an Personen mit Diabetes, bei welchen ein diabetisches Fußsyndrom dokumentiert ist, beträgt 6,2 % (Frauen: 5,7 %; Männer: 6,6 %) im Jahr 2013. Der Anteil steigt mit zunehmendem Alter an und erreicht in der Gruppe der ab 80-Jährigen mit 7,3 % (Frauen: 7,0 %; Männer: 7,9 %) ein Maximum.

Fazit

Wie bei der diabetischen Polyneuropathie ist der Vergleich mit anderen Datenquellen aufgrund variierender Dokumentations- und Diagnosestandards eingeschränkt. Gemäß der Daten des DMP für Typ-2-Diabetes in Nordrhein-Westfalen liegt der Anteil von Personen mit diabetischem Fußsyndrom etwas höher. Auch hier zeigt sich eine Abweichung vor allem in höheren Altersgruppen (Zi 2019). Weitere Studien berichten zwischen 2 % und 10 % variierende Prävalenzen (Sämann et al. 2008, Bohn et al. 2018, Böhler et al. 2006). Seit 2011 besteht eine Dokumentationspflicht des diabetischen Fußsyndroms bei der Verordnung von podologischen Leistungen (GKV Spitzenverband 2011), welche zu einer Zunahme in der Dokumentation beitragen kann, was sich auch im Zeitverlauf in den DMP-Daten abzeichnet (Hagen et al. 2010-2017).

Informationen zu Methodik und Datenquellen anzeigen

Definition

Der Indikator diabetisches Fußsyndrom ist definiert als Anteil von Personen mit Diabetes bei welchen zusätzlich ein diabetisches Fußsyndrom (E10.74-14.74 / E10.75-14.75) dokumentiert ist.

Bezugspopulation

Gesetzlich krankenversicherte Erwachsene mit dokumentiertem Diabetes (gemäß der Definition der Prävalenz des dokumentierten Diabetes), die mindestens 360 Tage im jeweiligen Jahr versichert sind, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und ihre Gesundheitsleistungen vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet bekommen, werden in die Analysen eingeschlossen.

Datenquelle

Versorgungsdaten aller circa 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten nach Datentransparenzverordnung (DaTraV-Daten). Circa 55 Millionen sind mindestens 18 Jahre alt, von welchen etwa 6,6 Millionen einen dokumentierten Diabetes aufweisen.

Berechnung

  • Beobachtete relative Werte: Quotienten aus der Anzahl der Personen mit dokumentiertem Diabetes und dokumentierter diabetischer diabetischen Fußsyndrom im Verhältnis zu allen gesetzlich Krankenversicherten mit dokumentiertem Diabetes.
  • Beobachtete absolute Werte: Anzahl der gesetzlich krankenversicherten Personen mit dokumentiertem Diabetes und dokumentiertem diabetischen Fußsyndrom.
  • Altersstandardisierung: Es erfolgt eine direkte Altersstandardisierung unter Verwendung der Altersgruppen 18-24 Jahre, von 25-29 Jahre bis 80-84 Jahre in Fünfjahresschritten und älter als 85 Jahre mit Personen mit dokumentiertem Diabetes der DaTraV-Population des Jahres 2013.

Datenqualität

Es handelt sich um Leistungs- und Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese umfassen ambulant und stationär dokumentierte Diagnosedaten sowie Informationen zur Verordnung von Medikamenten. Die Qualität der Daten hängt von der Dokumentationspraxis ab. In den DaTraV-Daten sind keine Versorgungsdaten von privat Krankenversicherten und keine Angaben zu den erbrachten stationären oder ambulanten Leistungen enthalten.

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